Gemeinsame Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung im Kanton Zürich

Quelle: https://www.okaj.ch/projekte/gemeinsame-weiterentwicklung-der-kinder-und-jugendf%C3%B6rderung-im-kanton-z%C3%BCrich Stand 5.1.2019

Auftrag und Ziel

Das seit 2013 geltende nationale Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) sieht den Bund als wichtigen, unterstützenden Partner der Gemeinden und Kantone bei der neu im Gesetz geregelten Zusammenarbeit und Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendpolitik.

Im Kanton Zürich fehlt es jedoch an datengestützen Einschätzungen über Bedarfslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen. Deshalb führt die okaj zürich im Rahmen des KJFG ein Programm zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung durch. Dieses wird durch den Bund unterstützt und im Auftrag des Kantons (Amt für Jugend und Berufsberatung) von 2018 bis 2020 umgesetzt. Der Fokus liegt auf den Strukturen der Kinder- und Jugendförderung, der Stärkung der Freiwilligenarbeit, der Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie der Klärung und Definierung der Schnittstellen Schutz, Förderung und Partizipation.

Das Hauptziel des Programms ist die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung (welche gemäss geltendem Gesetz die Alterspanne vom Kindergarten bis zum 25. Lebensjahr beinhaltet) in den Gemeinden des Kantons Zürich. Die Angebote sollen leicht erreichbar und unbürokratisch zugänglich sowie dort verfügbar sein, wo sie gebraucht werden. Ein zentraler Aspekt bei der Zielerreichung ist die Zusammenarbeit mit allen Akteur*innen der Kinder- und Jugendförderung in den Gemeinden des Kantons Zürich, deren Wissen in verschiedenen Teilprojekten des Programms abgeholt wird. Diese wichtigen Informationen dienen als Grundlagen für die Handlungsempfehlungen, welche an die kantonale Ebene der Kinder- und Jugendförderung gerichtet werden.

«Neben der Qualitätssicherung ist auch die aktive Planung und Steuerung des Kinder- und Jugendhilfeangebots von zentraler Bedeutung für ein zeitgemässes Kinder- und Jugendhilfesystem. Hierzu gehört zum einen die Schaffung und Aktualisierung eines Überblicks über die bestehenden lokalen bzw. regionalen Kinder- und Jugendangebote und Schnittstellen zwischen den verschiedenen Anbietern. Zum andern ist unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der Kinder, Jugendlichen und Familien der lokale bzw. regionale Bedarf zu eruieren. Auf dieser Basis sind entsprechende Angebote zu planen, umzusetzen und unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards zu evaluieren und weiterzuentwickeln.»
Bundesrat, 2012

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